Erklärung zur Barrierefreiheit

Die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://shop.wasen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)      Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
  • Es ist kein Tastaturfokusindikator vorhanden.
  • Einige Bilder haben keinen Alt-Text.
  • Einige Nicht-Text-Inhalte haben keinen Namen, der ihren Zweck beschreibt oder eine deskriptive Darstellung ihres Inhaltes beeinhaltet.
  • Informationen zur Struktur einzelner Seiten, die über die Darstellung vermittelt werden, können nicht durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung.
  • Einige wenige Anweisungen, die für das Verständnis und die Bedienung von Inhalt bereitgestellt werden, stützen sich ausschließlich auf sensorische Eigenschaften, wie z.B. beim Preisfilter.
  • An manchen Stellen wird Farbe als einziges visuelles Mittel benutzt, um zu signalisieren, dass sich dort ein Link befindet.
  • Die Kontraste entsprechen in manchen Bereichen (Text- und Nicht-Text-Inhalte) nicht den Richtlinien.
  • Wenn die Zeilenhöhe, Abstände nach Absätzen, Buchstabenabstände und Wortabstände vom Nutzer geändert werden, führt dies vereinzelt zu einem Verlust von Inhalten und Funktionalität.
  • Das Bilder-Karussell auf der Startseite kann nicht durch den Nutzer pausiert, beendet oder ausgeblendet werden.
  • Der Zweck mancher Links kann nicht durch den Linktext allein oder durch den Linktext zusammen mit seinem durch Software bestimmten Link-Kontext bestimmt werden, z.B. bei den Produktkacheln auf der Startseite.
  • Die Überschriften der einzelnen Seiten werden von der Software nicht als solche erkannt.
  • Es können nicht für alle Bestandteile der Benutzerschnittstelle Name und Rolle durch Software bestimmt werden.
  • In Inhalten, die mit Auszeichnungssprachen implementiert sind, können nicht alle Statusmeldungen mittels Rollen oder Eigenschaften durch Software bestimmt werden.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.07.2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach dem § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG.

Die Erklärung wurde zuletzt am 08.07.2025 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite https://shop.wasen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse oder über das Kontaktformular können Sie Kontakt mit uns aufnehmen:

in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
Mercedesstraße 50
D-70372 Stuttgart

Telefon +49 711 9554-30
Telefax +49 711 9554-3100
info@in.stuttgart.de

Kontaktformular

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.